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Muss der Transport­unternehmer für Schäden beim Yacht­transport haften?



Die Haftung eines Transport­unternehmers richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Sie wird über eine so genannte Güterschadens­haftpflicht­versicherung abgesichert. Der Haftungs­höchstbetrag einer solchen Versicherung ist im Regelfall in Abhängigkeit vom Gewicht der transportierten Ladung festgelegt. Fragen Sie den Yacht­transporteur Ihres Vertrauens danach!

Ereignet sich bei einem Yachttransport ein Schaden, der nicht unter die Haftung des Transport­unternehmers fällt, tritt eine Güterschadens­haftpflicht­versicherung nicht ein. In den allermeisten Fällen wird dann jedoch eine andere Versicherung für den Schaden in Anspruch zu nehmen sein, beispielsweise die Hakenlast­versicherung eines Kranunternehmers oder die Haftpflicht­versicherung eines unfall­verursachenden Autofahrers.

In unserem Fall liegt die Haftungsgrenze bei 40 Sonder­ziehungs­rechten des Internationalen Währungsfonds je Kilogramm Ladegut (ca. 48.500,- € je Tonne, Stand 12 / 2018), bis zu einem Maximum von 650.000,- € je Ladung. Diese Summe dürfte in den weitaus meisten Fällen für den Wert der transportierten Yachten ausreichend sein.

Will man auch das letzte verbleibende Restrisiko ausschließen, muss für den Bootstransport eine Transport­versicherung abgeschlossen werden. Die günstigste Möglichkeit, dieses Risiko einzudecken, besteht darin, das Transportrisiko in eine bestehende Boots-Kasko-Versicherung einzuschließen. Da der Kasko-Versicherer in den weitaus meisten Schadensfällen, die er im Zusammenhang mit Transporten zu regulieren hat, eine andere Versicherung in Regress nehmen kann, fällt hierfür meist nur ein geringer oder sogar gar kein Zusatzbeitrag an. Der separate Abschluss einer Transport­versicherung für einen einzelnen Yachttransport ist hingegen über­proportional teuer und daher im Regelfall unwirtschaftlich.
Privater Transport einer X-99
Dieser Bootstransport wurde nicht von uns durchgeführt.