Die Haftung eines Transportunternehmers richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Sie wird über eine so genannte Güterschadenshaftpflichtversicherung abgesichert. Der Haftungshöchstbetrag einer solchen Versicherung ist im Regelfall in Abhängigkeit vom Gewicht der transportierten Ladung festgelegt. Fragen Sie den Yachttransporteur Ihres Vertrauens danach!
Ereignet sich bei einem Yachttransport ein Schaden, der nicht unter die Haftung des Transportunternehmers fällt, tritt eine Güterschadenshaftpflichtversicherung nicht ein. In den allermeisten Fällen wird dann jedoch eine andere Versicherung für den Schaden in Anspruch zu nehmen sein, beispielsweise die Hakenlastversicherung eines Kranunternehmers oder die Haftpflichtversicherung eines unfallverursachenden Autofahrers.
In unserem Fall liegt die Haftungsgrenze bei 40 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds je Kilogramm Ladegut (ca. 50.000,- € je Tonne, Stand 02 / 2025), bis zu einem Maximum von 650.000,- € je Ladung. Diese Summe dürfte in den weitaus meisten Fällen für den Wert der transportierten Yachten ausreichend sein.
Will man auch das letzte verbleibende Restrisiko ausschließen, muss für den Bootstransport eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die günstigste Möglichkeit, dieses Risiko einzudecken, besteht darin, das Transportrisiko in eine bestehende Boots-Kasko-Versicherung einzuschließen. Da der Kasko-Versicherer in den weitaus meisten Schadensfällen, die er im Zusammenhang mit Transporten zu regulieren hat, eine andere Versicherung in Regress nehmen kann, fällt hierfür meist nur ein geringer oder sogar gar kein Zusatzbeitrag an. Der separate Abschluss einer Transportversicherung für einen einzelnen Yachttransport ist hingegen überproportional teuer und daher im Regelfall unwirtschaftlich.