Welche Dokumente notwendig sind, hängt von der Transportroute ab. Bei einem Yachttransport innerhalb der EU sind keine besonderen Bootspapiere vorgeschrieben. Überquert ein Yachttransport die EU-Außengrenze, sieht es allerdings anders aus.
Wird ein Boot aus der EU in einen Drittstaat verbracht, kann es bei der Ausfuhr aus der EU als Reisegut deklariert werden. In diesem Fall muss dem Transporteur ein gültiger Internationaler Bootsschein oder ein Flaggenzertifikat (in Österreich: Seebrief) mitgegeben werden. Für die Einfuhr in einen Drittstaat gelten dessen nationale Bestimmungen.
Wird das Boot als Handelsware aus der EU ausgeführt, muss der Absender dem Transporteur eine von seinem zuständigen Zollamt vorabgefertigte Ausfuhranmeldung mitgeben. Bei der Einreise in die EU, z. B. auf dem Weg von der Schweiz nach Deutschland, kann die Gemeinschaftseigenschaft einer Ware geprüft werden. Das bedeutet, dass für das Boot ein Nachweis über entrichtete Umsatzsteuer zu erbringen ist.