Oft werden Yachten im Winterlager auf Böcken gelagert, deren Stützen nicht unter Last verstellbar sind. In einem solchen Fall ist es nicht möglich, an den Stellen, an denen die Stützen am Rumpf anliegen, Antifouling zu streichen, bevor die Yacht am Kran hängt.
Ob eine Komplettierung des Antifoulinganstrichs nach dem Verladen möglich ist, sollten Sie vorab mit dem Bootstransporteur Ihres Vertrauens klären. Auf unseren Fahrzeugen darf grundsätzlich nicht mit Farben und Lacken gearbeitet werden. Sofern dennoch Arbeiten am Anstrich des Unterwasserschiffes erfolgen sollen, ist es daher erforderlich, diese auszuführen, während die Yacht im Kran hängt. Oder das Boot muss vor oder nach dem Yachttransport auf einen geeigneten Bootslagerbock umgesetzt werden.